Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen zwischen der  R. Kossow & Levermann Hotelbetriebs GmbH (im folgenden Vermieter genannt) und dem Kunden (im folgenden Gast genannt).

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Wohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Vertragsabschluss, -partner; Verjährung  

3. Der Vertrag wird wirksam durch mündliche oder schriftliche Bestellung seitens des Gastes undanschließender schriftlicher Bestätigung seitens des Vermieters. Einseitige Änderungen und Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast.

4. Der Vermieter kann im Falle höherer Gewalten (Sturm-, Wasser-, Brandschäden etc.) fristlos vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch auf Schadenersatz des Gastes besteht nicht.
6. Alle Ansprüche gegen den Vermieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

7. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast  gebuchte Wohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
8. Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Wohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.
9. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen anheben.
10. Die Preise können vom Vermieter ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Vermieter dem zustimmt.
12. Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
13. Der Gast erwirbt einen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten, bestellten Wohnung durch seine rechtskräftige vertragliche Buchung. Die gebuchte Wohnung steht dem Gast ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag ist die Wohnung dem Vermieter spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter aufgrund der verspäteten Räumung der Wohnung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
Der Vertrag (Beherbergungsvertrag) ist abgeschlossen, sobald die Wohnung bestellt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

Rücktritt des Gastes ( Abbestellung, Stornierung) /
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des
Vermieters
15. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Vermieters zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

16. Rücktritt/Stornierung: Der Rücktritt vom Gastaufnahmevertrag kann mündlich oder schriftlich erklärt werden. Um Ausfälle zu vermeiden, ist der Vermieter nach Treu und Glauben gehalten, zu versuchen, die, nicht in Anspruch genommene, Wohnung anderweitig zu vermieten. Im Falle des Rücktrittes, ab 2 Wochen vor Anreisetag, bleibt jedoch das Recht des Vermieters aus § 537 BGB bestehen, sollte die anderweitige Vermietung nicht gelingen, den vereinbarten Preis abzüglich einer Pauschale für eingesparte Leistungen (10 % bei Übernachtung) in Rechnung zu stellen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Rücktritt des Vermieters
18. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach der vertraglich gebuchten Wohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Vermieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
19. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag fristlos zurückzutreten.
20. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

* höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
* die Wohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
* der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.

21. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

Lautstärke
22. Aufgrund von gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet sich der Gast, die allgemein üblichen Ruhezeiten zwischen 22.00 Uhr und 8.00 Uhr sowie zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr einzuhalten. Eine Verletzung kann zu Schadenersatzansprüchen des Vermieters aus Forderungen anderer Gäste führen.

Haftung des Vermieters

23. Der Vermieter haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten
Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wertsachen können im Zimmersafe aufbewahrt werden. Der Vermieter empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung nicht unverzüglich dem Vermieter Anzeige macht (§ 703 BGB).
Soweit dem Gast ein PKW-Stellplatz auf dem, zur Wohnung gehörenden Grundstück zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Vermieters abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Schlussbestimmungen
24. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Beherbergung sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
25. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Wustrow.
26. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der R. Kossow & Levermann Hotelbetriuebs GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz o.g. GmbH.
27. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand 09/2015 

 

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